Pestizide, Pflanzenschutzmittel, Biozide


Begriffsbestimmung:


Pestizide, Pflanzenschutzmittel und Biozide sind Begriffe, die oft durcheinander gebracht werden!

Pflanzenschutzmittel sind Wirkstoffe, die zum Schutz von Nutzpflanzen vor Schädungen eingesetzt werden.
Biozide bezeichnet viele Produkte, wie z. B. auch Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Holzschutzmittel und Konservierungsmittel. Sie dienen dazu, (Schad-)Organismen zu töten, abzuschrecken oder sie unschädlich zu machen. Der Begriff „Biozid“ wird meist für Pestizide verwendet, die nicht in der Landwirtschaft eingesetzt werden.

Pestizide sind Substanzen, die gegen Schadorganismen eingesetzt werden. Dieser allgemeine Begriff beinhaltet z. B. Insektizide, Fungizide, Herbizide und Parasitizide (s. unten).

Unter den Begriff Pestizide (abgeleitet von lat.: „Seuche-töten") fallen aber auch Wachstumsregler, Hygieneprodukte, Produkte im öffentlichen Gesundheitswesen (z.B. gegen Kakerlaken, Läuse, Flöhe) oder zur Vektorkontrolle (d.h. gegen Insekten, die Krankheiten übertragen wie z. B. gegen Malaria oder pathogene Bakterien im Wasser usw.), sowie Mittel, die auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (Straßen, Flughäfen, Eisenbahnen, Stromleitungen usw.) zum Einsatz kommen.

Nach der entsprechenden EU-Richtlinie wird derzeit bei Anfrage auf Marktzulassung durch die Mitgliedsstaaten geprüft. Aber auch dann, wenn im Rahmen des  Reevaluierungsprogramms zur Toxizität (Giftigkeit) und Ökotoxizität (Umweltschädlichkeit) der Pestizide die Liste der zugelassenen Wirkstoffe (Positivliste) oder die Liste der verbotenen Wirkstoffe (Negativliste) auf den neuesten Stand gebracht werden sollen.

 

 

Allgemeines:


In Deutschland werden jährlich ca. 11 Millionen Hektar Wald und 17 Millionen Hektar Anbaufläche mit ca. 30.000 Tonnen Pestiziden behandelt. Die Menge bleibt - auch international betrachtet - seit einigen Jahren ungefähr gleich, was auf eine höhere Wirksamkeit der Wirkstoffe und besseres Management zurückzuführen ist. Die weltweite Schadstoffbelastung  wächst jedoch.

2007 war Frankreich weltweit der drittgrößte Verbraucher von Pestiziden (die Menge der verbrauchten Pestizide war fast so hoch wie in den USA bei nur einem Zehntel der Anwendungsfläche) und der größte Pestizidverbraucher in der EU (vor Holland und Deutschland an dritter Stelle).
Der überwiegende Teil der Pestizide wird in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt (über 90 %),  der Rest im privaten und öffentlichen Bereich (Hausgärten, Parks, Bahnstrecken und Straßen).
Die grösste Pestizidgruppe bilden die Fungizide, gefolgt von Herbiziden und Insektiziden.

Die Begriffe Pestizid und Pflanzenschutzmittel schließen Nährstoffgehalte (Dünger oder Spurenelemente) aus, aber es gibt auch Mischformulierungen (Handelsprodukte) aus Düngern und Pestiziden.

 

Geschichte:


Bereits im antiken Griechenland wurde z. B. Schwefel eingesetzt und Plinius empfahl Arsen als Insektizid. Pflanzen mit giftiger Wirkung (z. B. Eisenhut) werden mindestens seit dem Mittelalter eingesetzt. Bleiarsenat gegen Obstmaden wurde im 16. Jahrhundert in China und Europa angewandt. Nikotin wird seit dem 17. Jahrhundert zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt. In Indien sind Wurzeln, die Rotenon enthalten (z. B. Tubawurzel), in Südamerika und Afrika die Wirkung von Quassiaholz schon lange bekannt.

 

Die wissenschaftliche Pflanzenchemie entstand im 19. Jahrhundert (Pestizide auf der Basis von Kupfersalzen: z. B. „Bordeauxbrühe“) und 20. Jahrhundert (Quecksilbersalze in Saatgutbeizen bis in die 1970/80er Jahre).

Die Ära der
synthetischen Pestizide begann ab den 1940er Jahren (Dichlordiphenyltrichlorethan/

DDT, 1874 durch Zeidler synthetisiert und ab 1943 als Insektizid vermarktet). 1944 wurde das Herbizid 2,4-D (2,4-Dichlorphenoxyessigsäure: „agent orange“) synthetisiert, das bis heute angewandt wird.

Die Erforschung der Wirkstoffe bis 1970-80 fand praktisch zufällig statt und man versuchte die Wirksamkeit über die Synthese von ähnlichen Stoffen zu verbessern. Entsprechend sind auch noch heute im Wesentlichen die Prüf- und Zulassungsverfahren ausgelegt (s. unten).

Heute ist der Schwerpunkt, die Wirkungsweise zu erforschen, um neue Wirkstoffe zu finden und zu konstruieren. Außerdem soll der Markt und die Zulassung konsolidiert werden („Verschlankung“).

 

Wegen der Prüf- und Zulassungsverfahren dauert es 8 bis 10 Jahre bis ein Pestizid marktreif ist.

Wenn eine Marktzulassung bewilligt wird - entweder provisorisch oder für 10 Jahre – müssen die folgenden zwei Informationen auf dem Etikett erscheinen:

 

  • Informationen zur Wirksamkeit des Produkts (Anwendungsbedingungen)
  • Informationen zur Toxizität und Ökotoxizität des Produktes (Risikosymbole, R-Sätze und Sicherheitshinweise)

 

Die europäische Richtlinie sieht auch die Evaluation der bereits zugelassenen Wirkstoffe vor.
Die Wirkstoffe der von der EU zugelassenen oder verbotenen Pestizide werden anschließend in einem Reevaluierungsprogramm auf ihre Toxizität und Ökotoxizität untersucht. Die Wirkstoffe werden anschließend in  die Positivliste aufgenommen oder nicht. Die dort aufgenommenen Wirkstoffe können bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln in der gesamten EU eingesetzt werden.

 

Zusammensetzung der Pestizide


Ein Pestizid besteht aus:

 

1.Wirkstoff/en

(z. B. Glyphosat, allein oder in Kombination in vielen Totalherbiziden; Metaldehyd, in den meisten Anti-Schneckenmitteln; Isoproturon in Herbiziden für Getreide).

2.Verdünnungsmittel  

fest (Ton oder Talk) oder flüssig (Öle oder Wasser).

3.Hilfsmittel

die keine biologische Wirkung haben, aber das Handling des Pestizids verändern (Haftmittel, Entschäumer, Frostschutzmittel, Bindemittel, Trägerstoff, Duftstoff, Dispersionsmittel, Emulgator, Konservierungsmittel, Appetitanreger, Repellent,  Rieselschutz, Stabilisator, Verdickungsmittel, Netzungmittel usw.).


Giftwirkung auf Mensch und Umwelt


Man unterscheidet zwischen akuten Vergiftungen und chronischen Vergiftungen:

 

1.  Akute Vergiftungen
Die Zeit zwischen dem Kontakt mit einem Pflanzenschutzmittel und dem Auftreten von Beschwerden liegt zwischen einigen Stunden und einigen Tagen, so dass oft ein Zusammenhang offensichtlich ist. Akute Vergiftungen treten meist durch unsachgemäßen Umgang oder vorsätzlichen  Missbrauch auf.

Durch Pestizide  können folgende akute Beschwerden ausgelöst werden:

·      Haut- und Schleimhautreizungen

·      Verdauungsbeschwerden

·      allgemeine Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel

·      Atemwegsbeschwerden

2.  Chronische Vergiftungen
Chronische Schädigungen durch Pestizide sind (bei uns, im Gegensatz zur Dritten Welt) die viel größere Gefahr  und werden von einer Vielzahl von Wissenschaftlern angeprangert. Die Untersuchungsmethoden, mit denen Pestizide getestet werden, sind (methodisch) völlig unzureichend, um Mensch und Umwelt vor Risiken zu schützen.

 
Die Prüfung der Wirkstoffe zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln, deren Inverkehrbringen und Anwendung enthält viele Lücken und die darin vorgesehenen Untersuchungen sind nicht ausreichend:

 

·      Es gibt keinen Test zum Nachweis von Störungen des Hormonsystems.

·      Immuntoxikologische Tests werden nicht verlangt.

·      Die Bewertung von Pestiziden berücksichtigt nicht die Auswirkungen auf besonders sensible Organismen wie Kinder oder Schwangere.

·      Es werden keine Synergieeffekte bei Kombination mehrerer Pestizide oder in kommerziellen Formulierungen (Produktnamen) berücksichtigt. Verschiedene Studien beweisen, dass es diese Effekte gibt. Zubereitungen können die Wirkung eines einzelnen Pestizids um das bis 1.600fache steigern.

·      Weltweit verwendete Pestizide werden durch nationale Behörden zugelassen, dabei gibt es zahllose Lücken, die auf Personalmangel, Kompetenzdefizite und unterschiedliche rechtliche Standards zurückzuführen sind. Nicht nur in Entwicklungsländern ist auch Korruption im Spiele.


Chronischen Vergiftungen können folgende Auswirkungen haben:

·      Hautschädigungen

·      neurologischen Schädigungen

·      Schädigungen des Herz-Kreislaufsystems

·      Schädigungen des blutbildenden Systems

·      Schädigungen der Atemwege

·      Schädigungen der sexuellen Funktionen (Impotenz)

·      Risiken für Föten

·      Krebs

·      Schädigungen des Immunsystems

·      Störungen des endokrinen Systems (Hormonelle Störungen)

 

Langfristige Auswirkungen führten immer wieder dazu, dass Verkauf und  Anwendung bei vielen zugelassenen Pestiziden (bisher als wirksam mit vertretbarem Risiko eingestuft) verboten worden sind.

 

Beispiel: Atrazin,

das weltweit seit 1962 als Herbizid massiv eingesetzt wurde. Durch seine Biodegradabiltität (biologische Abbaueigenschaften) und  „geringe Toxizität“ entwickelte es sich zu dem Unkrautvernichter für Maiskulturen schlechthin. Bei der Einschätzung wurden beispielsweise synergetische Effekte unter bestimmten klimatischen Bedingungen nicht berücksichtigt (hier: UV-Strahlen). Im Wasser ist es immer noch der am weitesten verbreitete Schadstoff. Außerdem haben nach und nach zahlreiche experimentelle Studien gezeigt, dass Atrazin teratogen (fortplanzungsgefährdend) und ein endokriner Disruptor (Umwelthormon) ist.

 

In der EU gibt es eine Liste mit autorisierten Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln, sowie eine mit verbotenen Wirkstoffen, die ständig - jedoch noch immer unzureichend - überarbeitet werden.

 

Letzte Aktualisierung: 27.01.2024